Unser Pfarrgemeinderat

 

Aufgaben

Aus dem Statut für Pfarrgemeinderäte ergibt sich der folgende Aufgabenbereich:

Um sowohl das Recht der Laien zur aktiven Mitarbeit in der Pfarrei als auch das Recht des Pfarrers auf Mithilfe und Beratung durch die Gläubigen seiner Pfarrei institutionell zu sichern und zu gewährleisten, soll nach Maßgabe des Diözesanbischofs in jeder Pfarrei ein Pfarrgemeinderat gebildet werden. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. Der Pfarrgemeinderat unterstützt demnach den Pfarrer durch Beratung und Umsetzung der Beschlüsse in seinem Leitungsamt und fördert so durch aktive Mitarbeit die Seelsorgetätigkeit in der Pfarrei. Auf diese Weise nimmt er teil am Heils- und Weltauftrag der Kirche.

 

Bezogen auf unsere Pfarrei wirkt der Pfarrgemeinderat bei der Vorbereitung von liturgischen Feiern mit. Er kümmert sich auch um die Organisation verschiedener Festlichkeiten, wie dem Pfarrfest oder der Jubilarfeier. Außerdem sollen im Pfarrgemeinderat die verschiedenen kirchlichen Gruppierungen untereinander vernetzt werden. Um seine Aufgaben zu erfüllen trifft sich der Pfarrgemeinderat in Sitzungen im Pfarrheim.

 

Wahlperiode

 

Die letzte Wahl zum Pfarrgemeinderat fand am 20.03.2022 statt. Gewählt wird der Pfarrgemeinderat auf eine Zeit von vier Jahren, sodass die nächste Wahl im Jahr 2026 stattfinden wird. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Sachausschüsse

Zu Beginn der aktuellen Wahlperiode des Pfarrgemeinderats wurde folgende Sachausschüsse gebildet:

Altenarbeit/Senioren

Feste und Feiern

Jugend

Liturgie

Caritas/Soziales

Öffentlichkeitsarbeit

Ökumene

Auch für nicht in den Pfarrgemeinderat gewählte Pfarreiangehörige ist die Mitarbeit in den Sachausschüssen jederzeit möglich.